Legalisierte Sterbehilfe oder assistierter Suizid
𝐔𝐧𝐭𝐞𝐫 𝐒𝐭𝐞𝐫𝐛𝐞𝐡𝐢𝐥𝐟𝐞 versteht man die 𝐚𝐛𝐬𝐢𝐜𝐡𝐭𝐥𝐢𝐜𝐡𝐞 𝐁𝐞𝐞𝐧𝐝𝐢𝐠𝐮𝐧𝐠 𝐝𝐞𝐬 𝐋𝐞𝐛𝐞𝐧𝐬 zur Linderung von Leiden – z.B. durch eine von einem Arzt verabreichte Giftspritze. 𝐁𝐞𝐢𝐡𝐢𝐥𝐟𝐞 𝐳𝐮𝐦 𝐒𝐮𝐢𝐳𝐢𝐝 ist definiert als 𝐝𝐢𝐞 𝐚𝐛𝐬𝐢𝐜𝐡𝐭𝐥𝐢𝐜𝐡𝐞 𝐔𝐧𝐭𝐞𝐫𝐬𝐭𝐮̈𝐭𝐳𝐮𝐧𝐠 𝐞𝐢𝐧𝐞𝐫 𝐚𝐧𝐝𝐞𝐫𝐞𝐧 𝐏𝐞𝐫𝐬𝐨𝐧 bei der Selbsttötung. 𝐁𝐞𝐢 𝐝𝐞𝐫 𝐩𝐚𝐬𝐬𝐢𝐯𝐞𝐧 𝐒𝐭𝐞𝐫𝐛𝐞𝐡𝐢𝐥𝐟𝐞 geht es im Wesentlichen darum, die 𝐁𝐞𝐞𝐧𝐝𝐢𝐠𝐮𝐧𝐠 𝐝𝐞𝐫 𝐥𝐞𝐛𝐞𝐧𝐬𝐞𝐫𝐡𝐚𝐥𝐭𝐞𝐧𝐝𝐞𝐧 𝐌𝐚ß𝐧𝐚𝐡𝐦𝐞𝐧. 𝐃𝐢𝐞 𝐒𝐜𝐡𝐰𝐞𝐢𝐳 𝐰𝐚𝐫 𝟏𝟗𝟒𝟏 𝐝𝐚𝐬 𝐞𝐫𝐬𝐭𝐞 𝐋𝐚𝐧𝐝, in dem jede Form des assistierten Sterbens erlaubt war. Obwohl die aktive Sterbehilfe in diesem Land verboten ist, sieht das Gesetz Bestimmungen vor, die das Sterben durch die Verschreibung tödlicher Medikamente ermöglichen, sofern der Empfänger sich das Medikament selbst verabreicht.
Im Jahr 2002 legalisierten die Niederlande die Sterbehilfe und den assistierten Suizid unter einer strengen Anzahl von Bedingungen, die auf der Krankheit des Patienten und seinem ausdrücklichen Wunsch basieren. Seit 𝐎𝐤𝐭𝐨𝐛𝐞𝐫 𝟐𝟎𝟐𝟐 𝐢𝐬𝐭 𝐝𝐞𝐫 𝐦𝐞𝐝𝐢𝐳𝐢𝐧𝐢𝐬𝐜𝐡 𝐚𝐬𝐬𝐢𝐬𝐭𝐢𝐞𝐫𝐭𝐞 𝐓𝐨𝐝 𝐢𝐧 𝐳𝐞𝐡𝐧 𝐋𝐚̈𝐧𝐝𝐞𝐫𝐧 und in einigen Regionen der USA legal. Es gibt zahlreiche Unterschiede zwischen den Bedingungen für den Zugang zu diesen Verfahren, die sich ständig ändern. 𝐏𝐚𝐬𝐬𝐢𝐯𝐞 𝐒𝐭𝐞𝐫𝐛𝐞𝐡𝐢𝐥𝐟𝐞 𝐢𝐬𝐭 𝐡𝐢𝐧𝐠𝐞𝐠𝐞𝐧 𝐢𝐧 𝐦𝐢𝐧𝐝𝐞𝐬𝐭𝐞𝐧𝐬 𝐧𝐞𝐮𝐧 𝐋𝐚̈𝐧𝐝𝐞𝐫𝐧, darunter Frankreich, erlaubt. Viele Menschen lehnen den medizinisch assistierten Tod ab, sei es 𝐚𝐮𝐬 𝐫𝐞𝐥𝐢𝐠𝐢𝐨̈𝐬𝐞𝐧 𝐨𝐝𝐞𝐫 𝐞𝐭𝐡𝐢𝐬𝐜𝐡𝐞𝐧 𝐆𝐫𝐮̈𝐧𝐝𝐞𝐧.
Die meisten Religionen sind der Ansicht, dass der freiwillige 𝐓𝐨𝐝 𝐠𝐞𝐠𝐞𝐧 𝐝𝐞𝐧 𝐖𝐢𝐥𝐥𝐞𝐧 𝐆𝐨𝐭𝐭𝐞𝐬 𝐯𝐞𝐫𝐬𝐭𝐨̈ß𝐭, während ethische Bedenken in 𝐝𝐞𝐫 𝐕𝐞𝐫𝐭𝐞𝐢𝐝𝐢𝐠𝐮𝐧𝐠 𝐝𝐞𝐫 𝐒𝐜𝐡𝐰𝐚𝐜𝐡𝐞𝐧 𝐮𝐧𝐝 𝐕𝐞𝐫𝐥𝐞𝐭𝐳𝐥𝐢𝐜𝐡𝐞𝐧 𝐝𝐞𝐫 𝐆𝐞𝐬𝐞𝐥𝐥𝐬𝐜𝐡𝐚𝐟𝐭 𝐳𝐮𝐦 𝐀𝐮𝐬𝐝𝐫𝐮𝐜𝐤 𝐤𝐨𝐦𝐦𝐞𝐧. Aus Ländern, in denen Sterbehilfe oder assistierter Suizid legalisiert wurden, kann man viel lernen.